Richter Nein: "Es ist unerheblich, ob es den Holocaust gegeben hat oder nicht..."

Die taz (Klaus-Peter Klingelschmitt) schreibt heute (16.2.07) zum Urteil gegen Zündel:

Zuletzt lehnte der Richter alle Beweisanträge der Verteidigung mit der lapidaren Begründung ab, daß es unerheblich sei, ob es den Holocaust gegeben habe oder nicht; seine Leugnung jedenfalls sei in Deutschland verboten.

In der Verhandlung vom 12.1.2007 hatte Richter Meinerzhagen laut Gerd Honsik gesagt:

"Bei einem solchen bedeutsamen und gleichsam sensiblen Thema wie der Überprüfung der Gaskonzentration im Mauerwerk der Gaskammer bedürfte es, um überzeugende Ergebnisse zu erzielen, einer unabhängigen Gutachterkommission von Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und möglichst verschiedener Nationalitäten, um jedem Zweifel an der Seriosität eines solchen Gutachtens zu begegnen."

Und trotzdem zur Höchststrafe verurteilt??


Infoportal 24: Justizskandal in Mannheim - Fünf Jahre Haft für Ernst Zündel (15.02.07)
Posted in: Allgemeines - @ 21:50

Mannheim / Ba-Wü: In Mannheim wurde heute, wie eigentlich nicht anders zu erwarten, der Revisionist und Dissident Ernst Zündel nach einer monatelangen Prozeßfarce zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dazu schreibt das Infoportal 24 in einer ersten Eilmeldung wie folgt:

Heute wurde vor dem Mannheimer Landgericht der Freidenker Ernst Zündel zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Mit dem Urteil folgte das Mannheimer Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte gefordert, das Leugnen des Holocaust nicht länger unter Strafe zu stellen. Dies ist die Höchststrafe für den Straftatbestand der Volksverhetzung. In wie weit seine Haftzeit in Kanada angerechnet wurde, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, daß diese nicht berücksichtigt wird.

Ernst Zündel hatte in seinen Schlußworten eine unabhängige Kommission zur Untersuchung des millionenfachen Mordes an den Juden während des 3. Reiches verlangt. Wenn die Gutachter seine Auffassung widerlegten, "werde ich mich in einer Pressekonferenz öffentlich bei Juden, Israelis und der Welt entschuldigen", sagte der 67-Jährige am Donnerstag vor dem Mannheimer Landgericht.

Die Verteidigung hatte zuvor gefordert, das Leugnen des Holocaust nicht länger unter Strafe zu stellen. "Hätte es dieses Verfahren nicht gegeben, hätten die Rechten einmal weniger Gelegenheit gehabt, sich Gehör zu verschaffen", erklärte Rechtsanwalt Hans Ulrich Beust. Der Verteidiger, der nach eigenen Angaben dem politischen Umfeld des Angeklagten nicht angehört, forderte kein konkretes Strafmaß. Selbstverständlich forderte dieser, die Haftzeit in Kanada anzurechnen. Zündels weitere Verteidiger hatten für Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hat wie kaum anders zu erwarten, die Höchststrafe von 5 Jahren gefordert.

Ein erster Prozeß gegen Zündel war am 15. November in Mannheim geplatzt, weil das Gericht seine Pflichtverteidigerin Silvia Stolz abgelehnt hatte. Sie hatte nach Auffassung des Gerichts in einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens selbst zum Hass gegen Juden aufgestachelt. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Anwältin wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Hier sieht man wieder wie Andersdenkende in der BRD aufgrund von Gummiparagraphen verurteilt werden - selbstverständlich zu Höchststrafen.

Selbst Wissenschaftler wie Germar Rudolf werden in Deutschland von den Systemschergen überwacht und vor den Kadi gezerrt!

Wir fordern weiterhin:

Freiheit für alle Revisionisten - Freiheit für Ernst Zündel

Prozeßbeobachter