Bericht über die Germar Rudolf Gerichtsverhandlung
Die Einlaßkontrolle für den großen Saal beginnt heute recht früh und wird locker gehandhabt. Insgesamt zähle ich im Gebäude nur 7 Polizisten. - Angesetzt ist die Verhandlung um 9 Uhr, Beginn ist um 9.08 Uhr.
Anwesend:
1) Das Gericht in seiner
bekannten Besetzung
2) StA Grossmann
3) beide Verteidiger
4) 4x "staschu",
darunter zwei "Frischlinge"; 1 Gerichtsdiener, 2 Polizisten - alle drei
bewaffnet
5) Medien: 0
6) Zuhörer zu Beginn 32;
später kamen weitere hinzu. - Unter den Zuhörern Dr. Kosiek (Grabert-Verlag),
F. Duswald, Linz/ OÖ** (AULA***-Mitarbeiter) sowie von weither Angereiste, ua.
Auch aus Berlin, dem Rheinland und der Schweiz
Kammervorsitzender Schwab eröffnet die Verhandlung und gibt fragt die Verfahrensbeteiligten, ob sie von den Netzausdrucken v. 29.6.04 sowie 2.7.04 wie auch vom Urteil des LG Stuttgart v. 23.6.1995 Kenntnis. Das Gericht und der StA bejahen das wie auch RS Bock. RAin Stolz kennt das LG-Urteil nicht, Germar Rudolf (später nur noch GR) kennt die Netzausdrucke nicht in Gänze, da er keine Ablichtung erhielt.
Auf Befragen des Vorsitzenden erklären die beiden Schöffen, daß sie das Buch "Vorlesungen über den Holocaust" mit Ausnahme der nicht-deutschen Textstellen zu Ende gelesen hätten. - Dieser Sachverhalt wird dem Gerichtsschreiber für die Niederschrift vom Vorsitzenden diktiert.
GR übergibt dem Gericht auch ein Ex. Des Buches von Popper zum Thema Wissenschaft / Wissenschaftlichkeit; aus ihm hatte er ausführlich zitiert.
GR beantragt um 9.15 Uhr eine Pause von 15 Minuten, um sich mit den Verteidigern zu besprechen. - Weiter geht es um 9.51 Uhr. GR kündigt den letzten Teil seiner Einlassung an.
Zu Beginn äußert sich zu seinem Grundsatz als Verleger und führt Voltaire an (Mein Herr, auch wenn ich ihre Meinung nicht teile, so werde ich doch dafür Sorge tragen, daß sie geäußert werden kann). Er sei immer gegen jede Art von Zensur gewesen und habe auch Inhalte veröffentlicht, die ihm persönlich bedenklich erschienen - in diesem Zusammenhang erwähnt er das Buch des mittlerweile verstorbenen J. P. Ney "Verdammter Anti-Semitismus". Er führt auch eine Äußerung des ehemaligen CDU-Bundespräsidenten Prof. R. Herzog (1) an, der bei der Verleihung des Preises des Deutschen Buchhandels gesagt haben soll, "... Niemand dürfe wegen seiner Meinung Nachteile erleiden. ...". GR ordnet solche Äußerungen bei Sonntagsreden als Ausdruck von Heuchelei ein, denn im angeblich freiheitlichsten Rechtsstaat gäbe es keine Redefreiheit, es herrsche strengste Zensur. - Er verliest dann in ganzer Länge einen Aufsatz des früheren Kammervorsitzenden beim LG Hamburg G. Bertram (2) zum Thema § 130, erschienen in NJW (= Neue Juristische Wochenschrift) 2005, S. 476 ff. B. setzt sich in diesem Aufsatz sehr, sehr kritisch mit der Frage auseinander, ob der § 130 überhaupt verfassungsgemäß ist. B. bezeichnet den § 130 als deutsches SONDERWEGgesetz, das nur auf dem Hintergrund der "jüngsten deutschen Geschichte" verständlich werde.- Weiterhin erwähnt er eine Aussage des derzeitigen Bundesinnenministers während einer Diskussion mit I. Bubis, dem mittlerweile verstorbenen "Chef der Juden in der brddr", aus der hervorgeht, daß Schäuble sehr wohl um die Problematik des § 130 weiß, jedoch seine Umsetzung aus politischen Gründen noch für längere Zeit für unabdingbar erachtet.
Es gehe nicht um Wissen, sondern ums Glauben..., so GR weiter und weist auf Vorfälle aus der Kirchengeschichte hin.. "Du muß glauben, daß die Erde flach ist, eine Scheibe ist, weil sie einzigartig ist. Es muß geglaubt werden, weil es absurd und extrem ist... Er, GR, habe sich immer gegen die Kollektivschuld, die Kollektivscham, die Kollektivverantwortung gewehrt. Und wenn hier der Begriff "einzigartig" immer wieder als zentraler Begriff auftauche, so halte er eine "einzigartige Untersuchung" des Vorganges für erforderlich. - Das System der brddr habe nichts "aus der Vergangenheit" gelernt. Es verfolge genauso unbarmherzig Abweichler wie andere Systeme vorher. Jede Zeit habe ihre Tabus...., und das Tabu des Deutschland von heute erschließe sich aus dem Sinn des § 130. Dieser bedeute in Wirklichkeit nichts anderes als die Beschneidung der Rechte von Deutschen durch Deutsche. Der § 130 sei eine Instrumentalisierung des anti-deutschen Rassismus. Er bringt auch das berühmte Zitat Friedrichs des Großen vom "Justizkollegium und der Diebesbande" und vergleicht die Vorgehensweise gegen die REVISIONISTEN, die an den Grundfesten des Selbstverständnisses dieses staatlichen Gebildes rütteln würden, mit der Vorgehensweise der Inquisition (der katholischen Kirche). Sehr anschaulich hier der Hinweis auf das Leben von Gallileo Gallilei... Was heute vor sich gehe, sei ein Rückfall in finsterste Zeiten, die man überwunden glaubte. Er endet mit den Worten aus Schillers Don Carlos: "Sire, geben Sie Gedankenfreiheit!" Die Zuhörer klatschen Beifall. Der Richter schaut kurz in die Menge, sagt aber nichts und unternimmt auch nichts. (Dr. Meinerzhagen wäre sicherlich wieder aus der Haut gefahren.) - Es ist jetzt 10.30 Uhr.
Der Vorsitzende ordnet eine Pause von 30 Minuten an; weiter geht es wieder um 11.05 Uhr.
Der Vorsitzende beginnt mit einigen Fragen an GR.
1) Frage der Verantwortung für Netzseiten unter VHO.org, um die Frage, wann der Beitrag "Historischer Revisionismus" ins Netz gestellt worden ist, wie für die Bücher im Netz geworben wurde, wie er auf die Indizierungen der Bundesprüfstelle reagiert habe.
2) Auflagenhöhe von "Vorlesungen über den Holocaust", wie viele Ex. nach Deutschland verkauft, warum einmal Preisangabe in Dollar und dann wieder in EURO, wann das Buch ins Netz gestellt worden ist.
3) Frage nach den finanziellen Verhältnissen - GR will sich dazu erst nach Beratung mit den Anwälten äußern; die Frage wird bis zur nächsten Verhandlung zurück gestellt.
4) Frage nach den Schriftstellernamen (Pseudonymen), die GR benutzt hat. GR begründet diese Vorgehensweise, die in der Anfangszeit vorrangig eine Schutzfunktion gehabt habe. Nach seiner Flucht ins Ausland habe er damit gebrochen, da er sich in Sicherheit glaubte. - Richter hält ihm vor, er habe mit der Vielzahl von Namen diese Leserschaft täuschen wollen. GR weht sich gegen diese Unterstellung und verweist auf seine vorherigen Ausführungen.
Richter Schwab wie auch der Rest der Kammer haben im Augenblick keine weiteren Fragen. - StA Grossmann will wissen, was aus dem Verlag geworden ist. GR antwortet, er sei nicht mehr genau im Bilde, meine aber, daß der Verlag in einen britisch-europäischen und US-amerikanischen Teil aufgeteilt worden sei.
Richter Schwab wollte sodann die heutige Verhandlung um 11.30 Uhr beenden, als GR erklärt, er und die Verteidigung möchten einige Stellungnahmen von Wissenschaftlern vortragen, die sich zu seinem Fall und zu seinen Gunsten geäußert hätten. Er bittet nun Frau RAin Stolz mit zwei Schreiben zu beginnen. Es handelt sich um klar gegliederte Abhandlungen zweier Hochschullehrer, beide nicht mehr lehrend. Der eine ist Geograph, der andere Dr. Ing. - RA Bock verliest dann Teile von drei weiteren Schreiben, die in Gänze nur auf Englisch vorliegen, da sie für das US-Asylverfahren von GR verfaßt worden waren, darunter ein Gutachten von Prof. Nolte sowie eines schwedischen Professors.
In allen Schreiben kam deutlich zum Ausdruck, daß die Meinungs- und Redefreiheit im heutigen (Klein-) Deutschland nicht mehr gegeben ist, und der Art. 5 GG aus politischen Gründen ausgehöhlt wird.
Abschließend stellt RA Bock den Antrag auf Haftprüfung und Entlassung von GR aus der Haft. - Diesem Antrag tritt StA Grossmann entgegen. - Richter Schwab teilt mit, daß man den Antrag wie auch die weitere Vorgehensweise noch heute nachmittag beraten werde. Für die nächste Verhandlung sei die Vernehmung von zwei bis drei Zeugen aus dem BKA geplant. Auf Frage erklärt RA Bock, die Verteidigung plane zum jetzigen Zeitpunkt keine Ladung von Zeugen.
Richter Schwab schließt die heutige Sitzung um 12.04 Uhr und teilt mit, daß die Hauptverhandlung am 29. Januar, 9 Uhr, fortgesetzt wird.
(1) Ihm verdanken wir die Einführung des "Holo...-Tages" am 27. Januar.
(2) G. Bertram gehörte bei meinen Prozessen Anfang der 90er Jahre (LG Mannheim und LG Karlsruhe) zu den Dauerkommentatoren in der NJW. Doch damals war er sooo (!) mutig noch nicht. Kennzeichnend für viele brddr-"Geistesarbeiter", daß sie erst im Ruhestand etwas kritischer und mutiger werden. Und doch sind es nur wenige Einäugige in der Masse von Blinden..... Es gilt die Losung "Ich "schlafe", also bin ich (ungefährdet)!" und nicht "Ich denke (oder ich zweifle), also bin ich!"
** OÖ = das "Bundesland" Oberösterreich, das an Bayern grenzt, in dem Braunau und Schärding liegen, die früher Teile des bayrischen Innviertels waren
*** AULA - eine in Graz, Steiermark, erscheinende Monatsschrift, die sich ua. auch als Sprachrohr des Freiheitlichen Akademikerverbandes versteht, der die deutschnationale Grundhaltung in Österreich fördert.
Weinheim/B., den 22.1.2007
Günter Deckert
Selbstverständlich ist dieser Bericht keine wörtliche Mitschrift.
Er ist mein persönlicher Eindruck.
- Ich habe bereits einmal durchblicken lassen, daß ich davon ausgehe, daß die gesamte Einlassung von Germar Rudolf
sicherlich in nicht allzu langer Zeit in Buchform erscheinen wird.
WER indes diesen Bericht als Quelle benutzt, auszugsweise oder in Gänze, der möge auch die Quelle nennen und sich nicht mit fremden Federn schmücken.
Gegen die Weiterverbreitung der deutschen Fassung oder der in andere Sprachen übersetzten Fassung bestehen keine Einwände.