Über die in Cincinnati anstehende Berufsverhandlung Ernst Zündels
Cincinnati, Ohio (19.1.2007) Die Ansprüche auf bürgerliche Freiheit von Ernst und Ingrid Rimland Zundel werden am 24. Januar 2007 von einer aus drei Richtern bestehenden Kammer in Cincinnati verhandelt werden, wie heute durch Zündels Anwalt Bruce Leichty angekündigt wurde.
Ernst Zündel ist der umstrittene deutschstämmige Verleger, dessen Ansichten über den "Holocaust" ihn mit den offiziellen Historikern in Gegensatz gebracht haben und seine Haft und Auslieferung nach Deutschland veranlaßten, wo er eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren für seine Äußerungen zu erwarten hat.
Die in Cincinnati anstehende Berufungsverhandlung steht rechtlich nicht mit dem deutschen Verfahren in Verbindung, dürfte jedoch wohl an erster Stelle ein wichtiges Signal zu der Frage geben, ob Zündel einer Verfolgung in Deutschland hätte ausgesetzt werden dürfen, sagt Leichty.
Die Zündels und Leichty behaupten, daß Zündel durch staatliche Agenten der USA im Februar 2003 faktisch entführt worden ist und daß seine Verschleppung nach Kanada ohne Gerichtsverhandlung nach amerikanischem Recht illegal war, insbesondere deshalb, weil er ein Verfahren wegen Daueraufenthaltsrechts in den USA als Ehemann einer US Bürgerin, Ingrid Rimland, erwartete.
Ingrid Rimland hat die Festnahme ihres Mannes mit dem Erlebnis verglichen, ihren Vater von der Stalinschen Geheimpolizei verhaftet zu sehen, als sie ein kleines Mädchen war, das in der mennonitischen Gemeinde Halbstadt in der Ukraine aufwuchs. Frau Rimland schrieb später einen Bericht in Romanform über ihren Nachkriegsaufenthalt als Flüchtling in einer mennonistischen Kolonie in Paraguay, >The Wanderers<, und sprach mehrfach vor mennonitischen Zuhörern über ihre Erlebnisse in den 80er Jahren.
"Wegen des Fehlens jeglicher echten Vollmacht zu Zündels Verhaftung und Abschiebung ist es klar, daß er wegen seiner unbeliebten Ansichten verfolgt wurde und weil er wagte, diese Ansichten zu veröffentlichen," sagt Leichty.
"Zündel kann von Mennoniten am besten als eine Art von Ketzer verstanden werden, wie sie die westliche Welt bitterlich fürchtet und nicht bereit ist zu dulden. In unserer Kultur wird theologische Ketzerei nicht mehr als Bedrohung gesehen, doch eine zunehmend stimmgewaltige Minderheit im Westen möchte politische Ketzerei oder "Volksverhetzung" zu einem Verbrechen machen."
Eine Anzahl europäische Länder kriminalisiert Meinungsäußerungen, die von gewissen offiziell genehmigten Berichten über den "Holocaust" und den Zweiten Weltkrieg abweichen. Außer Zündel wurden zwei weitere Historiker, Germar Rudolf und David Irving, in Deutschland und Österreich hinter Gitter gesetzt wegen Verbechen, die allein aus Reden bestehen. (Anmerkung: Irving ist inzwischen freigelassen worden).
Leichty sagt, daß alles, was Zündels Verhalten und Aussagen angeht, in den Vereinigten Staaten als rechtmäßig angesehen wird und daß er durch das FBI in einer kurz vor der illegalen Verhaftung im Jahr 2003 abgeschlossenen Untersuchung von jedem Verdacht jeglicher krimineller Tätigkeit freigesprochen wurde, daß jedoch mächtige Kräfte innerhalb der US Regierung, oder die Regierung beeinflussend, offenbar alles in Bewegung setzten, Zündel aus den USA zu vertreiben.
Zündels Entführung mit den "außerordentlichen Überstellungen" von Personen meist arabischer Herkunft durch die CIA vergleichend, sagte Leichty, "Das Berufungsgericht in Cincinnati wird aufgefordert werden sicherzustellen, daß eine politische Figur wie Zündel nicht einfach ohne verfassungsmäßigen Schutz aus diesem Land verschleppt werden kann, wie sie Bewohner der Vereinigten Staaten ihn immer genossen haben - einschließlich ihrer Rechtes, ein Gericht anzurufen." Zündel hat in Tennessee eine Petition um habeas corpus eingereicht, bevor er entführt wurde, doch der diesen Fall behandelnde Bundesrichter in Knoxville lehnte seine Petition ohne Anhörung ab.
Nachdem eine andere Kammer in Cincinnati dem Gericht in Knoxville 2005 sagte, daß letzteres zumindest Zündels Petition behandeln müsse, wurde im Oktober 2005 in Knoxville eine Verhandlung durchgeführt, bei der Leichty und Ingrid Zündel erschienen, doch das Gericht in Knoxville ordnete dennoch an, daß es "keine Zuständigkeit" für Zündels habeas-corpus-Petition habe, daß Zündel sein Recht auf jegliche Freistellung dieser Art nach seiner Einreise in die USA unter einem Programm aufgegeben habe, das als "visa waiver program" bekannt ist [Visa-Verzicht-Progamm].
Die Zündels haben wiederholt in ihren juristischen Schriftsätzen darauf hingewiesen, daß Ernst Zündels letzte Einreise in die USA nicht tatsächlich unter dem Visa-Verzicht-Programm erfolgte - und daß die Vollmacht des Justizministers, unter dem Visa-Verzicht-Programm jedermann in die USA einzulassen, bei Zündels letzer Einreise abgelaufen war - doch selbst, wenn Zündel als "visa-Verzichtleistender" eingereist wäre, muß ein Bundesgericht nach der Verfassung der Vereinigten Staaten das Recht haben, habeas corpus Ansprüche von jemandem in seiner Position zu hören, der bereits in Haft ist.
Nachdem er 2003 nach Kanada abgeschoben war, verbrachte Zündel zwei Jahre in Einzelhaft in Ontario, während er einem Verfahren unterworfen wurde, um zu entscheiden, ob er eine Gefahr für die nationale Sicherheit in Kanada sei. Zündel hat praktisch sein ganzes erwachsenes Leben in Kanada verbracht, wo er als Kunstgraphiker eine erfolgreiche Firma gründete und Interesse an Politik bekam. Sein Aktivismus für deutsche Interessen brachte ihn in Konflikt mit prominenten jüdischen Gruppen in Kanada, und er verbrachte Jahre mit rechtlichen Auseinandersetzungen mit der kanadischen Regierung über seine Meinungsäußerungen, ehe er in die USA zog, um im Jahr 2000 Ingrid Rimland zu heiraten und mit ihr zusammen zu leben. Seine früheren Prozesse in Kanada waren die ersten Verfahren, wo Behauptungen über den Holocaust Prüfungen und Kreuzverhören unterworfen wurden und andererseits zum Thema einer Anzahl von Büchern und Videos wurden.
Sein jüngstes Verfahren zur "Nationalen Sicherheit" in Kanada während der Jahre 2003-2005 ermöglichte es der Regierung, geheimes Beweismaterial gegen ihn einzuführen und stand unter dem Vorsitz eines früheren Anwalts des kanadischen Geheimdienstes. Zum Schluß dieses Verfahrens wurde Zündel, der sein Leben lang Pazifist gewesen ist und der zahlreiche Verbindungen mit umstrittenen Dissidenten hat, als Rassist und Vertreter weißer Vormacht abgestempelt und zur Gefahr für die nationale Sicherheit Kanadas erklärt. Ernst und Ingrid Zündel haben bestritten, daß sie Rassisten oder Anhänger weißer Vormacht [white supremacists] seien, obgleich sie Befürworter der Tugenden europäischer Kultur sind.
Ingrid Zündel und Leichty planen, bei einer in Cleveland OH am Montag. 27. Januar um 19 Uhr in der Ampol Hall, 4737 Pearl Road, stattfindenden Versammlung zu Unterstützern und Menschen, die mehr über die Sache wissen wollen, zu sprechen.