Ein Bericht von Günter Deckert über eine Gerichtsverhandlung unter "Richter Nein"
Vorbemerkung: Der Bericht, der den Vormittag betrifft, geht im Kern auf Stefan Wollenschläger, Weinheim, zurück, da ich aus persönlichen Gründen erst gegen 12.30 Uhr in Mannheim eintreffen konnte. Ich habe indes hier und da Änderungen, meist Kürzungen vorgenommen.
Verhandlung erneut im kleinen Saal Nr. 5 - 23 Zuhörer, darunter 2 weibliche Wesen der Antifa und/oder Judengemeinde, 3 "staschu", 8 Polizisten in Uniform, eine Frau für dpa (= Deutsche Presseagentur).
Verteidiger: Bock, Rieger, Dr. Schaller sowie Beust.
Angesetzt um 9 Uhr, das Gericht unter Vorsitz von Dr. Meinerzhagen erscheint bereits um 9.43 Uhr; ein Rekord in der Verzögerung des Verhandlungsbeginns.
Da noch Zuhörer vor der Tür stehen, ersucht RA Rieger, auch die Pressereihe, insgesamt 12 Plätze, freizugeben. Eine halbe Reihe wird freigegeben. Als die Plätze besetzt sind, wird noch ein Extrastuhl für eine dritte Frau der Anti- und/oder Judengemeinde hineingestellt. - RA Beust geht um 9.55 Uhr.
Richter NEIN (Dr. Meinerzhagen) teilt mit, daß die Kammer beschlossen hat, die Frist für die Einreichung von Beweisanträgen durch Dr. Schaller auf den 26. Januar festzulegen. Anträge, die danach eingereicht werden, sollen in der Hauptverhandlung nicht mehr beschieden werden. Grund: Dr. Schaller habe in seiner ausführlichen Gegendarstellung den Holo... geleugnet, indem er die Judenvernichtung (durch Vergasung) in den KL Majdanek, Belzec und Sobibor geleugnet habe.
Erneut unterstellt die Kammer RA Rieger und RA Dr. Schaller die Verbreitung persönlicher politischer Ansichten. Zudem handle es sich um fortwährende Verfahrensverzögerung durch verteidigungsfremdes Verhalten. - Gegenvorstellungen, d.h. die Widerrede zu abgelehnten Beweisanträgen, von Rieger und Dr. Schaller dürfen nicht mehr mündlich vorgetragen werden.
Auch dies wird mit verfahrensfremden Verhalten begründet: Es handle um das Vorbringen persönlicher politischer Meinungen.
Antrag Rieger auf Ladung des kanadischen Richters Blaise als Zeugen:
- NEIN! Unerheblich. - Zündel, da angeblich Sicherhreitsrisiko für Kanada, sei
einvernehmlich in die "brddr" (= brd + ddr – eine von mir geprägte Wendung)
abgeschoben worden. – Daher auch keine weitere Vernehmung von BKA-Mitarbeitern,
da für das Gericht ohne Bedeutung.
Ebenfalls NEIN zu Anträgen, Zeitungsartikel aus "The Herald" sowie der "Times" zu verlesen, da ohne Belang. Träfe auch für Auszüge aus einigen Zündel-Briefen zu.
Selbst wenn es sich bei AU[schwitz] laut dieser Zeitungsartikel um künstlerische Gebilde - so Richter NEIN - handeln würde, beweise dies noch lange nicht, daß alle Gaskammern in den NB-Vernichtungslagern nachträglich eingebaut worden seien.
- Beiziehung des FBI-Berichtes vom 9.4.2006 wird abgelehnt.
J. Rieger und Dr. Schaller geben Gegenerklärungen ab. - Um 10.15 Uhr gibt es die 1. Unterbrechung für 15 Minuten; weiter indes erst um 10.47 Uhr.
RA Rieger beantragt eine einstündige Unterbrechung, um mit EZ Beweisanträge
durchzusprechen.
- NEIN, denn Hauptverhandlung sei dafür nicht der richtige Ort. Genehmigt
werden 30 Minuten.
Gegenrede und Rüge Riegers. Das Gericht zieht sich um 10.55 Uhr zur Beratung zurück; weiter geht es um 11.05 Uhr. Beschluß: Es bleibt bei den 30 Minuten, da R. nicht nachweisen könne, daß er nicht fürher Zeit gefunden habe, die Anträge mit EZ zu besprechen.
Erneute Unterbrechung von 11.25 Uhr bis 11.51 Uhr. Die dpa-Dame ist nicht mehr erschienen.
RA Rieger reicht nur 2 Beweisanträge ein, da er nicht mehr mit EZ besprechen konnte. - Erneute Unterbrechung von 11.55 Uhr bis 12.22Uhr - um 12.05 Uhr ist RA Beust wieder dabei.
Kammerbeschluß zum IRK-Bericht (Bericht des International Red Cross über die
Konzentrationslager):
- NEIN! Der Bericht sei hinreichend bekannt, trage jedoch nichts zur
Entscheidungsfindung bei. Daher keine Verlesung.
Gegenvorstellung von Dr. Schaller wird zurückgewiesen. Die Kammer habe alles bedacht, was von Dr. Schaller vorgetragen worden sei.
Der Vorsitzende verkündet gegen 12.30 Uhr die Mittagspause; weiter um 13.30 Uhr.
Als ich eintreffe, ist Stefan W. gerade dabei, Dr. Schaller zum Bahnhof zu fahren, da dieser sich nicht wohl fühlt und zu Hause in Wien einen Arzt aufsuchen muß.
Die Verhandlung wird um 13.37 Uhr fortgesetzt. Von den Verteidigern sind nur noch die RAe Bock, Rieger und Beust anwesend.
3 Polizisten in Uniform, 1 Gerichtsdiener; die "staschu"-Leute sind ebenfalls weg. – Die kontrollierenden Polizisten, ohne "Röntgengerät" gingen die Sache äußerst locker an, da sie mittlerweile wohl auch gemerkt haben, daß sie nur als "politische Statisten" ge- und missbraucht werden. Denn die Kammermitglieder bewegen sich ohne Begleitschutz außerhalb des Gerichtsgebäudes, ohne daß bislang auch nur einem einzigen ein blaues Auge verpaßt oder er / sie angespuckt worden wäre.
Die neuen Rieger-Anträge wurden ausgeteilt. StA Grossmann tritt entgegen, Beust und Bock geben keine Stellungnahme ab.
RA Bock kommt auf den Kammerbeschluß zur Ablehnung des Leuchter- wie Rudolf-Gutachtens zu sprechen, wo es in etwa sinngemäß heiße, daß die beiden Gutachten wissenschaftlichen Anforderungen nicht genügen würden. Um dies festzustellen, sei ein internationaler Gutachterausschuß, dem auch ein Jude/Israeli angehören sollte, erforderlich. Wenn man das schon so sehe, so Bock, dann frage er sich, warum die Kammer nicht die erforderlichen Schritte unternehme. Der StA, so RA Bock, müsse ja gegen die Kammer wegen der angemeldeten Zweifel an der Offenkundigkeit ein Ermittlungsverfahren einleiten ...
Dr. Meinerzhagen der "etwas in Fahrt kommt", windet sich und erklärt, für die Kammer stehe die OFFENKUNDIGKEIT außer Frage. Es habe sich bei der Fraglichen Formulierung nur um eine Anmerkung zur Frage der Wissenschaftlichkeit der Gutachten gehandelt, nicht um das Ergebnis der Gutachten. (1)
Das Gericht zieht sich erneut wegen der Beschlußfassung über Rieger-Anträge zurück. Nach knapp 10 Minuten geht es um 14.03Uhr wieder weiter.
- NEIN zum Antrag, einen internationalen Gutachterausschuß einzusetzen. Beweis nicht erforderlich, es sich beim Holo [caust] um eine OFFENKUNDIGE Tatsache handle und sich dieser Antrag somit gegen die OFFENKUNDIGKEIT richte.
- NEIN zum Antrag, den Spiegel-Artikel vom 22.12.06 (Gott kam aus Ägypten) einzuführen. Es handle sich um religionsgeschichtliche Überlegungen, die für das Verfahren ohne Belang seien..
Neue Unterbrechung um 14.07 Uhr für weitere 15 Minuten. Weiter indes erst um 14.50 Uhr.
Es sind nur noch 20 Zuhörer da, darunter zweimal Antifa bzw. Judengemeinde.
Die beiden neuen Rieger-Anträge werden den übrigen Verfahrensbeteiligten in Ablichtung übergeben. Auf Frage des Vorsitzenden tritt StA Gr. Ihnen entgegen, RA Bock bei, RA Beust gibt keine Erklärung, während sich Ernst Zundel nur einem anschließt, da er in der Kürze der Zeit nur einen habe richtig lesen können.
Es folgt eine erneute Unterbrechung um 14.54 Uhr für 15 Minuten, weiter geht es erst wieder um 15.29 Uhr.
Rieger-Antrag auf erneute Vernehmung der BKA-Beamtin Kuhl sowie des "erkennenden Richters" Hamm (2) (Berichterstatter der Kammer) wegen Rückfrage bei dieser.
- NEIN, da nichts Neues zu erwarten ist.
Rieger auf auszugweises Verlesen aus einem Buch - Titel wie Verfasser habe ich leider wegen Nuschelns nicht verstanden:
- NEIN, da doch nur wieder die OFFENKUNDIGKEIT angezweifelt werde.
J. Rieger wird dann vom Vorsitzenden aufgegeben, seine Gegenvorstellungen zu den Ablehnungen in 15 (!) Minuten schriftlich darzulegen. Daraufhin kommt es zu einem scharfen und längeren Wortwechsel, in dem RA Rieger Dr. Meinerzhagen richtiggehend anschießt, ihn zur Schnecke macht und darlegt, daß von ihm verlangt werde, auf 15 S. handschriftlicher Ablehnung innerhalb von 15 Minuten zu antworten. Er rügt ein derartiges Verhalten sehr, sehr nachdrücklich.
StA Gr. Ist dagegen, die RAe Bock und Beust für die gewünschten 60 Minuten von RA Rieger aus, da sachgerecht.
Das Gericht zieht sich gegen 16Uhr erneut zu einer 15minütigen Beratung zurück, um gegen 16.15Uhr zu verkünden, daß man nach nunmehr statt 15 Minuten 30 Minuten gewähre. J. Rieger reagiert jetzt äußerst sauer und kündigt einen weiteren Befangenheitsantrag an und ersucht für die Ausarbeitung um Unterbrechung, die gewährt wird. In seiner Begründung attackiert er die Kammer auf das Schärfste, nennt sie befangen, bösartig, gehässig, unterstellt, daß das Urteil bereits fertig sei und man in der zeitlichen Planung nicht (mehr) gestört werden wolle – alles deutet daraufhin, daß man möglichst bald mit den abschließenden Plädoyers beginnen will, möglicherweise bereits am 26. Januar.
Nächster Verhandlungstag: Freitag, 26. Januar 2007, 9 Uhr; Saal steht noch nicht fest.
(1) Würde das Gericht dieser seiner Überlegung folgen, müßte die Verhandlung ausgesetzt und Ernst Zündel bis zur Vorlage dieses Gutachtens auf freien Fuß gesetzt werden, gegen Sicherheitsleistung (Kaution) natürlich.
(2) Im ersten Deckert/Leuchter-Prozeß im Jahr 1992 war der heutige Berichterstatter Hamm einfacher Beisitzer, d.h. er hatte die Rolle der blonden Richterin inne, die bislang geschwiegen hat und nur ab und zu durch zu deutliche Augenpflege aufgefallen war wie heute nachmittag auch StA Gr., der in der "letzten großen Pause" für alle sichtbar einen Teil seines Mittagsschlafes nachholte. -
Der damalige Kammervorsitzende Dr. Nussbruch teilte von sich aus mit, daß er Jude und Mitglied der SPD ist. Zudem wurde in diesem Verfahren aufgrund eines Leserbriefes eines M. Wolfsohn, Professor für Geschichte an der Bundeswehrhochschule "München", in Israel geboren, an die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) die Zahl der AU...-Toten auf 1, 1 Millionen, überwiegend Juden, "festgesetzt" ohne daß der damalige StA klein dem widersprach.
Weinheim/Bergstraße, den 16.1.2007