Richter Meinerzhagen macht sich die bisher kriminalisierte Forderung des Revisionismus zu eigen:
Eine unabhängige Gutachterkommission hätte Auschwitz untersuchen sollen!

Damit verwischen sich die Grenzen zwischen dem Standpunkt Faurissons, Ahmadinedschads und Zündels, also dem unseren, auf der einen und dem des Gerichts auf der anderen Seite. - Gerd Honsik


Den vorliegenden Bericht eines ungenannten Augenzeugen vom 33. Prozeßtag im Zündelprozeß ließ ich mir vorsichtshalber von Rechtsanwalt Dr. Herbert Schaller auf die Echtheit der Schlüsselzitate hin bestätigen.

Im Zuge der Begründung der Nichtanerkennung des Rudolf-Gutachtens zeigte Richter Meinerzhagen auf, wie denn ein Gutachten aussehen müßte, das den Holocaust auf seine Richtigkeit hin glaubhaft überprüft. Dabei erhebt er - gewollt oder ungewollt - jene Forderung der Revisionisten, die von der deutschen und der österreichischen Justiz bisher als Verbrechen gewertet worden ist.

Hier der Text der Schlüsselstelle des Gerichtsbeschlusses vom 12.1.2007 wörtlich in vollem Wortlaut:

"Der Antrag von Rechtsanwalt Jürgen Rieger, dem sich Rechtsanwalt Dr. Schaller in vollem Umfang, Dr. Bock beschränkt auf die Verlesung des Rudolf-Gutachtens, gestellt in der Hauptverhandlung vom 22.12.2006, gerichtet auf die Einführung des Gutachten des Gaskammerexperten Leuchter und des Gutachtens von Germar Rudolf, wird zurückgewiesen, weil die beantragten Beweisaufnahmen für die Sachentscheidung ohne Bedeutung sind."

Der Satz, mit dem das Gericht das Rudolf-Gutachten zurückweist und der nun folgt, ist deckungsgleich mit dem Credo der Revision. Als "Meinerzhagen-These" wird er nun wörtlich zum Schlachtruf der Revisionisten werden. Er lautet:

"Bei einem solchen bedeutsamen und gleichsam sensiblen Thema wie der Überprüfung der Gaskonzentration im Mauerwerk der Gaskammer bedürfte es, um überzeugende Ergebnisse zu erzielen, einer unabhängigen Gutachterkommission von Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und möglichst verschiedener Nationalitäten, um jedem Zweifel an der Seriosität eines solchen Gutachtens zu begegnen."

Damit hat das Gericht erstmals einbekannt, daß es eine solche Untersuchung, wie sie hier beschrieben und verlangt wird und wie sie Hitler etwa seinerzeit erfolgreich und korrekt gegen den erlogenen Mordvorwurf von Katyn in Auftrag gab, im Falle des sogenannten "Holocaustmordvorwurfes" niemals durchgeführt worden ist. Ob sich das Gericht mit diesem Satz eine Hintertür offenlassen wollte, um sich nach einer allfälligen Wende durch dieselbe vor der Amtshaftung flüchten zu können oder ob es nur unter dem Trommelfeuer der Sachargumente der drei furchtlosen und brillanten Verteidiger eingebrochen ist, kann noch nicht beurteilt werden.

Die Unterlassungssünden, die das Gericht entrüstet einmahnt, sind allerdings real existierende Sünden. Jedoch es sind nicht die Sünden Zündels, Leuchters und Rudolfs, sondern die der Justiz selbst. Denn alles, von dem das Gericht jetzt verlangt, daß es hätte geschehen müssen, hätte die deutsche Justiz selbst veranlassen müssen. Der Richter, der diese von Meinerzhagen eingemahnte Pflicht zuletzt vergaß, ist Meinerzhagen selbst. Nun wirft er seine eigene Unterlassungsünde den verfolgten Revisionisten vor. Die Fundamente der Nachkriegsordnung beginnen zu wanken.

     Gerd Honsik (http://www.honsik.com)