Aus Journal of Historical Review Ausgabe November/Dezember 1995
(Übersetzung)
Als Abschluß zu einem dramatischen Prozeß, der atemberaubende
Aussagen eines führenden Holocaust-Forschers einschloß, verurteilte
ein Pariser Gericht im Juni zwei französische Revisionisten für
das Schreiben und Verteilen eines Buches, das Behauptungen über Massentötungen
in deutschen Gaskammern während des Zweiten Weltkrieges bestreitet,
zu Geldstrafen von je $ 3.000. (Ein kurzer Bericht über diesen Fall
erschien im Sept.-Okt. 1995 Journal, S.14.)
Die Anstoß erregende Veröffentlichung, 'Antwort an Jean-Claude
Pressac über das Problem der Gaskammern' (Réponse à
Jean-Claude Pressac sur le problèm des chambres à gaz) war
von Robert Faurisson, einem Professor an der Universität von Lyon
und Europas führendem Holocaust Revisionisten, geschrieben. Es kann
bei B.P. 122, 92704 Colombes, France, bestellt werden.) Henri Roques, selbst
Autor einer revisionistischen Studie über das Kurt Gerstein "Geständnis",
war für die Verteilung des 90seitigen Werkes verantwortlich.
Aufgrund von Beschuldigungen seitens des öffentlichen Anklägers
in Paris und zwei Verbänden von während des Krieges Deportierten,
wurden Faurisson und Roques angeklagt, Frankreichs anti-revisionistisches
"Fabius-Gayssot"-Gesetz verletzt zu haben, wonach es eine Straftat
ist, "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", wie durch das Internationale
Militär-Tribunal 1946 in Nürnberg festgelegt, "zu bestreiten".
Insbesondere wurden die Angeklagten beschuldigt, die Nürnberger Anklage,
daß die Deutschen eine Kriegspolitik verfolgt hatten, die europäischen
Juden, vor allem in Gaskammern in Auschwitz zu vernichten, "zu bestreiten".
Der Fall kam am 9. Mai vor der 17. Section des Pariser tribunal correctionel
vor Gericht. Der Staatsankläger verlangte eine nicht auf Bewährung
auszusetzende Verurteilung von drei Monaten Gefängnis. Die jüdischen
Rechtsanwälte, die die beiden Deportierten Verbände vertraten,
verlangten eine nicht auf Bewährung auszusetzende Gefängnisstrafe
und finanziellen Schadenersatz sowie zusätzlich, daß der Verteidigungsanwalt
Eric Delcroix dafür bestraft werden solle, daß er Faurissons
abstoßende und kriminelle Ansichten in seinem schriftlichen Plädoyer
teilte und dafür Partei ergriff.
Faurisson, der die vom Ankläger verlangte Strafe vorausgesehen hatte,
erklärte zu Beginn des Prozesses:
Ich bin bereit, ins Gefängnis zu gehen. Es würde eine Ehre für
mich und eine Schande für die sein, die mich ins Gefängnis schicken.
Wenn ich die Segel streichen und aufgeben würde, würden meine
Zeitgenossen mir wegen der herrschenden Atmosphäre intellektuellen
Terrors, in der wir uns befinden, verzeihen. Zukünftige Generationen
jedoch würden nur feststellen, daß ich aufgegeben habe - und
das will ich nicht.
Ein überraschendes Urteil
Als die Richter am 13. Juni zusammenkamen, um das Urteil zu verkünden,
erklärten sie Faurisson und Roques, wie zu erwarten, schuldig. Jedoch
anstelle der von der Anklage verlangten Strafe, verurteilten sie die Angeklagten
zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.200 Francs (ca. $ 6.000). Die beiden
Verbände erhielten symbolische Bezahlung von je einem Franc. Es wurde
angeordnet, das Urteil nicht zu veröffentlichen. (Wie bei solchen
Prozessen üblich, mußten Faurisson und Roques an die jüdischen
Rechtsanwälte, die die Organisationen vertraten, 4.000 Francs zahlen.)
Faurisson war mit dieser überraschend milden Strafe zufrieden. Unsere
Gegner scheinen "genug zu haben und wütend" zu sein, war
sein Kommentar. "Sie stellen fest, daß sie unseren Argumenten
nichts entgegenzusetzen haben, und den Richtern scheint dies ebenfalls
klarzuwerden."
Manchmal fragte der Rechtsanwalt für die Anklage den Richter um Erlaubnis,
den Gerichtssaal zu verlassen, wenn Faurissons Verteidiger an der Reihe
war, seine Argumente vorzutragen. Die Gegner des Professors waren wütend
über das, was er vor Gericht zu sagen hatte. (Anstatt sich einfach
von seinem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, erschien er bei jeder Sitzung
persönlich.) Seine Gegner konnten es nicht ertragen, ihm zuzuhören,
wenn er seine Argumente im Gerichtssaal vortrug.
In Anbetracht der relativen Milde, beschlossen Faurisson und Roque, das
Urteil nicht anzufechten. Anscheinend frustriert, beschlossen die Rechtsanwälte
für die Anklage ebenfalls, das Urteil nicht anzufechten.
Pressacs Beweisgründe
Die relativ milde Strafe war unzweifelhaft zum großen Teil auf
die bemerkenswerte Aussage eines antirevisionistischen "Stars"
im Gerichtssaal zurückzuführen. Auf Faurissons Veranlassung hatte
sein Anwalt den französischen Holocaust-Forscher Jean-Claude Pressac
vorladen lassen, um auszusagen. Während mehrerer Jahre haben führende
Zeitungen und Magazine rund um die Welt über diesen Apotheker von
La Ville-du-Bois (Essonne) wegen seiner angeblich vernichtenden Widerlegung
der revisionistischen Kritik an der Gaskammergeschichte Lob ausgeschüttet.
Zum Beispiel lobte ihn das Newsweek Magazin (20. Dez. 1993) für eine
"dramatische Zurückweisung" revisionistischer Argumente.
Pressac ist der Autor des Buches aus dem Jahre 1989 'Auschwitz: Technik
und Funktion der Gaskammern' (Auschwitz: Technique et Operation des Chambres
à gaz) und einem Werk von 1993 'Die Krematorien von Auchwitz' (Les
Crématoires d'Auschwitz). (Mehr über Pressac, s. den detaillierten
Essay des französischen Wissenschaftlers Serge Thion im Juli-August
Journal SS. 28-39. S. auch den zweiseitigen Artikel von Prof. Faurisson
im Jan.-Febr. 1994 Journal, SS. 23-24.)
Bevor er in den Zeugenstand trat, hatte Faurisson dem Gericht bereits gesagt,
daß, wenn auch Pressac tatsächlich die Existenz von Krematorien
in Auschwitz bewiesen habe (nie Gegenstand einer Kontroverse), er vollkommen
daran gescheitert sei, das Vorhandensein von Gaskammern zu beweisen. Faurisson
wies darauf hin, daß keine der 60 Fotografien oder Dokumente, die
von Pressac in Die Krematorien von Auschwitz präsentiert wurden, auch
nur eine Idee zeige, wie diese "chemischen Schlachthäuser"
angeblich funktioniert hatten. Er fügte hinzu, daß Pressac weder
ein Foto der angeblichen Gaskammer im Auschwitz Hauptlager - das Millionen
von Touristen besuchten - noch von den Ruinen einer angeblichen Gaskammer
in Auschwitz-Birkenau habe vorlegen können. Die einzige vernünftige
Erklärung für eine solche Unterlassung in einem Werk dieser Art,
sagte Faurisson, ist, daß durch Zurverfügungstellung eines solchen
Fotos ein wacher Leser wahrscheinlich in die Lage versetzt werden könnte,
den Betrug zu erkennen.
Nirgendwo in seinem Buch, führte der Professor weiter aus, beschreibt
Pressac den Vorgang der angeblichen Vergasung. Er gibt weder einen Beweis
für das Verbrechen noch für die Waffe, mit der das Verbrechen
begangen wurde, noch irgendeinen Expertenbericht. Bei der Behandlung des
Gegenstandes, stützt er sich ausschließlich auf geschriebene
oder mündliche Aussagen, obwohl er in der Einführung zu seinem
Werk verspricht, dem Leser "eine historische Rekonstruktion, endlich
frei von mündlichen oder geschriebenen Aussagen, die immer fehlbar
sind," vorzulegen.
Katastrophale, aufschlußreiche Aussage
Faurisson sagt, der Zeuge Pressac hatte von Anfang an den Boden unter
den Füßen verloren. Seine Aussage am 9. Mai war eine "größere
Katastrophe". In der ersten Frage, die Pressac gestellt wurde, fragte
Faurissons Anwalt:
Auf Seite zwei Ihres Buches Die Krematorien von Auschwitz (Les Crématoires
d'Auschwitz) versprechen Sie Ihren Lesern "eine geschichtliche Rekonstruktion,
endlich frei von mündlichen oder schriftlichen Aussagen, die immer
fehlbar sind und mit der Zeit noch mehr so werden." Dann, auf Seite
34, wenn Sie "die erste Vergasung, die im Lager von Auschwitz durchgeführt
wurde" erwähnen, verweisen Sie, mit vielen Worten, nur auf "Aussagen".
Wie erklären Sie diesen Widerspruch?
Pressac versuchte, dieser Frage, wie auch allen folgenden durch Abschweifungen
auszuweichen. Wegen seiner Unfähigkeit, auf Delcroix's Fragen zu antworten,
versuchte der vorsitzende Richter selbst, ihm einige Erklärungen zu
entlocken. Aber das stellte sich auch als Zeitverschwendung heraus. Pressac
schien außerordentlich verwirrt zu sein.
Nervös, erregt und seine Selbstkontrolle verlierend, warf der Zeuge
die Arme in die Luft, erklärte, daß zuviel von ihm verlangt
werde, daß er nur ein Leben habe und daß er in seinem Kampf
allein sei. Nicht in der Lage, an seinem Platz im Zeugenstand zu bleiben,
ermahnte der vorsitzende Richter Pressac mehrere Male, seinen Platz am
Mikrophon einzunehmen. Wenn er zum Beispiel aufgefordert wurde, in seinem
Buch über die deutschen Hinrichtungs-Gaskammern eine einzige physikalische
Darstellung aufzuweisen, zitierte er ein deutsches technisches Diagramm
vom 10. März 1942 mit dem Titel "Anordnung der Ventilations-
und Abzugsrohre."
Der vorsitzende Richter verlangte Beweise. Delcroix verlangte Beweise.
Faurisson, wieder im Zeugenstand, verlangte Beweise (eingeschlossen solche,
die Pressac selbst als solche ansieht). Nicht ein einziger Beweis konnte
vorgelegt werden.
Pressac wurde vom vorsitzenden Richter über die aufeinander folgenden
Nachkriegs-"Geständnisse" von Rudolf Höss, der während
des Krieges Lagerkommandant von Auschwitz war, zunächst zu seinen
britischen Wächtern und dann zu seinen polnischen Wächtern befragt.
"Wurde Höss gefoltert?," fragte der Richter. Ohne Frage,
erwiderte Pressac, war Höss gefoltert worden, hinzufügend, daß
die Absurditäten, die die Briten "ihm in den Kopf gesetzt hatten",
sich unglücklicherweise so in seinem Kopf festgesetzt hatten, daß
er diese Absurditäten, anstatt sie abzuschwächen, den polnischen
Wärtern gegenüber wiederholte
Über SS-Chef Heinrich Himmler hatte Pressac geschrieben (S.44), daß
er während einer Vergasung von Juden aus den Niederlanden im "Bunker
2" in Birkenau anwesend gewesen sei. Aber Pressacs Fußnote verweist
den Leser auf 30 Fotos, die Himmler in einem Satelliten Industriezentrum
zeigen, das mehrere Kilometer entfernt war. Faurissons Anwalt fragte den
Zeugen nach den Beweisen, die er vielleicht darüber habe, daß
Himmler überhaupt jemals bei einer "Auswahl" oder einer
"Vergasung" anwesend gewesen sei. Pressacs einzige Antwort war
eine Abschweifung auf Himmlers Inspektion der Monowitz Baustelle. Der Zeuge
wurde auch nach Beweisen für seine Erklärung gefragt (S.93),
nach der "Ende November auf Himmlers mündlichen Befehl Tötungs-Vergasungen
aufhörten." Auch darauf kam keine klare Antwort.
Über die drastisch verminderte Revision der geschätzten Zahl
der Auschwitz-Toten befragt, wich Pressac wiederum in Abweichungen aus
und gab keine klare Antwort. (Bis 1990 war die "offizielle" Zahl
vier Millionen. Kürzlich wurde sie "offiziell" auf 1.5 Million
reduziert. 1993 behauptete Pressac, daß die richtige Zahl 775.000
sei, und 1994 reduzierte er sie abermals auf zwischen 630.000 und 710.000.)
Ein Zeuge für Phantasie
Pressacs Verlegenheit wurde noch größer, als er nach einem
Mann gefragt wurde, den er einmal in einer beeideten Erklärung als
einen Zeugen "von absoluter Wahrhaftigkeit" bezeichnet hatte,
den Künstler David Olère. Rechtsanwalt Delcroix befragte Pressac
über Zeichnungen von Olère, die in seinem Buch aus dem Jahre
1989 enthalten sind, besonders einer (S.258), die sterbende Menschen in
einer Gaskammer in Birkenau mit einer offenen Büchse Zyklon B auf
dem Boden zeigt, aus der giftiges Gas in den Raum strömt. Pressac
wurde gefragt, wie er diese Zeichnung mit seiner These in Einklang bringe,
derzufolge ein SS-Mann den Inhalt von Zyklon B Büchsen durch die Decke
in vier durchlöcherte Metallsäulen goß. Ratlos erklärte
Pressac: "Ich bin schließlich zu der Überzeugung gelangt,
daß Olère Vergasungen nicht wirklich gesehen hat."
Es muß gesagt werden, daß Pressac in seinem Werk von 1989 (SS.
258-259, 359, 493, 556), gesagt hat, daß Olères Zeichnungen
"vollkommen imaginär", allegorisch" oder "symbolisch"
sein könnten, daß der Künstler versuchte, in einigen Zeichnungen
"größeren Eindruck zu erwecken", daß Olère
von der "künstlerischen Freiheit" Gebrauch machte und daß
er sogar unter "Krematorium Delirium" litt (sic.)
An Stelle von Beweisen, 'Spuren'
Während Pressac in seinem enormen Buch aus dem Jahre 1989 die
These der Tötungs-Gaskammern unterstützt, äußerte
er sich äußerst kritisch über die Historiker, die bisher
diese These vertreten hatten: Seiner Ansicht nach, sagte er (S. 264), hatten
diese Historiker "eine Geschichte geschrieben, die zum größten
Teil auf Aussagen basierte, die nach der Stimmung des Augenblicks zusammengesetzt
und zurechtgestutzt wurden, um in eine willkürliche Wahrheit hineinzupassen,
mit einigen hineingestreuten deutschen Dokumenten von fraglichem Wert und
ohne Verbindung zueinander.
Pressac behauptete (S. 264), daß seine eigene Studie im Jahr 1989
"bereits den vollständigen Bankrott der traditionellen [Holocaust]
Geschichte demonstrierte, (und, seitdem ebenfalls, der Methoden und der
Kritik an den Revisionisten)." In diesem Fall, erwiderte Rechtsanwalt
Delcroix, hatten die Vertreter der traditionellen Holocaust-Geschichte,
bei ihren Erwiderungen an Faurisson, spätestens 1988 Gebrauch von
Argumenten gemacht, von denen Pressac selbst zugibt, daß sie wertlos
waren.
Faurisson wies darauf hin, daß er Ende 1970 seine Gegner aufgefordert
hatte, "einen Beweis, einen einzigen Beweis" über das Vorhandensein
und die Arbeitsweise einer einzigen Nazi-Gaskammer beizubringen. In seinem
Buch aus dem Jahre 1989 hatte Pressac versprochen, der Aufforderung des
Professors nachzukommen. Tatsächlich, ein Kapitel hatte sogar die
naive Überschrift: "Ein Beweis, ein einziger Beweis: Neununddreißig
verbrecherische Spuren." Anstatt jedoch einen Beweis beizubringen,
konnte er nur "verbrecherischen Spuren" vorweisen (S.429).
Mit bemerkenswert gutem Willen und mit Nachsicht versuchte das Gericht
am 9. Mai einige Erklärungen von Pressac darüber zu bekommen,
was er, anstelle von fehlenden Beweisen, als "verbrecherische Spuren"
von Tötungen in Gaskammern bezeichne. Wie Faurisson in seiner Réponse
(Erwiderung) gezeigt hatte, bezogen sich diese "verbrecherischen Spuren"
ganz einfach auf die Entlausungskammern und die Aufspürungsvorrichtungen,
die für die Benutzung von Zyklon B beim Entlausungsverfahren unentbehrlich
waren.
Eine unverschämte Lüge
Von einem Gefühl der Verzweiflung erfaßt, schrie Pressac
an einem Punkt, daß Fred Leuchter, der amerikanische Spezialist für
Hinrichtungsanlagen, in seinem Leuchter Report im Jahre 1988 zu der Schlußfolgerung
gekommen sei, daß es in Auschwitz Tötungs-Gaskammern gegeben
habe. Delcroix richtete die Aufmerksamkeit des Gerichtes auf die Tatsache,
daß Leuchter in seinem Report in Wirklichkeit zu der diametral entgegengesetzten
Schlußfolgerung gelangt war (und stellte dem Gericht am nächsten
Tag eine Kopie desselben zur Verfügung.)
Französische Gerichte sind für Mangel an Seriosität, Ordnung
und Garantien der Grundrechte berüchtigt. Typischerweise dauert der
Prozeß eines Revisionisten zwei bis vier Stunden. Es gibt keine Jury,
sondern nur ein Gremium von drei Richtern. Es gibt auch keine Niederschrift
über das Verfahren, was bedeutet, daß es keinen Beweis für
das gibt, was wirklich gesagt wurde. Was zum Beispiel heißt, daß
es keine Niederschrift über den Prozeß vom 9. Mai gibt, um beweisen
zu können, was genau Pressac im Gerichtssaal sagte.
Eine bankrotte Darstellung
Die Fragen, die das Gericht stellte, waren klar und kurz. Die Antworten,
die von Pressac formuliert wurden, waren verworren und voller Abweichungen.
Die drei Richter, die in früheren Prozessen dem Revisionismus gegenüber
sehr feindlich eingestellt waren, schienen durch seine Vorstellung sehr
verblüfft zu sein. Die Rechtsanwälte für die Anklage schienen
durch das Verhalten dieses prominenten Anti-Revisionisten gleichfalls bestürzt
und entmutigt zu sein. "Außerordentlich nervös und aufgeregt,
hatte er Ähnlichkeit mit Jerry Lewis", sagt Faurisson.
Pressacs Zusammenbruch im Zeugenstand war eine größere Katastrophe
nicht nur für den Zeugen selbst, sondern ebenso für Serge und
Beate Klarsfeld - die ihn förderten und finanziell unterstützten
- und ihre Freunde. Für diese bankrotte, jedoch aufklärende Vorstellung
durch einen führenden Holocaust-Experten können wir Rechtsanwalt
Delcroix dankbar sein, der (auf Faurissons Wunsch) sein Erscheinen durch
Vorladung und Androhung strafrechtlicher Verfolgung für Nichterscheinen
erreichte.
Robert Faurisson
Für seinen Teil war sich Professor Faurisson seiner Verantwortung
bewußt und sagte mit klaren Argumenten aus und antwortete geradeaus
und überzeugt auf die an ihn gestellten Fragen. Er demonstrierte,
daß sein einziges Verbrechen war, 15 Jahre vor Eric Conan Recht gehabt
zu haben, der, in der Ausgabe der französischen Wochenzeitung l'Express
vom 19. Januar 1995 bezüglich der Auschwitz "Gaskammer"
- das heißt, der in der Tat emblematischen Kammer, die seit 1946
von Millionen besucht wurde, geschrieben hatte (S.68): "Alles daran
ist falsch ... Zu Ende der 70er, schlug Robert Faurisson umso mehr Kapital
aus diesen Fälschungen, als die Beamten des Museums sich zu der Zeit
scheuten, diese zuzugeben." (S. "Größeres französisches
Magazin bestätigt Auschwitz Gaskammer-Fälschung," Jan.-Febr.1995
Journal SS. 23-24.)
Eric Delcroix
In seinem gut aufgebauten und klugen Plädoyer, von dem hier nur
kurz ein paar Argumente gebracht werden können, hob Rechtsanwalt Delcroix
hervor, daß der staatliche Ankläger versäumt habe, den
Text des Nürnberger Urteils zur Verfügung zu stellen, wonach
vom Angeklagten angenommen wird, daß er dieses "angefochten
hat."
Der Öffentlichkeit ist nur eine inoffizielle Version des Textes bekannt,
sagte Delcroix, deren Beschaffung darüber hinaus schwierig und kostspielig
ist. Weil dieses Nürnberger Urteil zufällig ein integraler Teil
von Frankreichs "Fabius-Gayssot"-Gesetz ist, sollte es im Offiziellen
Journal veröffentlicht worden sein, so daß jeder sich unvoreingenommen
darauf beziehen kann.
Delcroix sagte dem Gericht, daß der antirevisionistische Artikel
des französischen Gesetzes (Artikel 24A, zusammen mit dem Gesetz vom
13. Juli 1990, zu dem Gesetz für die Freiheit der Presse (sic) vom
29. Juli 1881) nicht anwendbar sei, da er nicht die Bedingungen der Europäischen
Konvention der Menschenrechte erfülle. Um das sicherzustellen, fuhr
er fort, macht die Konvention zahlreiche Einschränkungen bezüglich
der Freiheit der Äußerung, sie berücksichtigt aber keine
Einschränkung hinsichtlich des Rechts zu zweifeln oder der Freiheit
der Forschung. Sie berechtig niemanden zu verfügen: "Das und
das historische Ereignis wurde bereits in der und der Weise an dem und
dem Datum durch die und die Personen für alle Ewigkeit behandelt und
kann nicht länger Gegenstand von Revision sein." Können
wir uns vorstellen, fragte er, daß ein solcher ukase (Erlaß)
aus einem Jahrhundert zuvor, uns von einer Revision des Dreyfuß Falles
zurückgehalten hätte?
Darüber hinaus, fuhr Delcroix fort, verlangte Jacques Toubon (der
spätere Justizminister) am 21. Juni 1991 in der Nationalversammlung
nicht die Außerkraftsetzung von Frankreichs antirevisionistischem
Gesetz? Verglich er es nicht mit den Gesetzen von Stalin? Erklärte
er nicht: "Ich bin dagegen, Revisionismus zu einem Verbrechen zu erklären,
weil ich für das Gesetz und für Geschichte bin und weil Revisionismus
zu einem Verbrechen zu erklären das Gesetz behindert und die Geschichte
geschmälert werden."
Delcroix zitierte William Goldnabel - einen Prozeßbevollmächtigten,
Präsident des Verbandes jüdischer Juristen für Menschenrechte
und Vizepräsident des Renouveau juif Verbandes - der der militanten
jüdischen "Betar" Zeitschrift Cactus (Mai 1991) gegenüber
erklärte: "Ich betrachte die Möglichkeit der Gerichte, Geschichte
zu schreiben, mit sehr gemischten Gefühlen. Daß dieses Gesetz
den Namen eines kommunistischen Delegierten (Gayssot) trägt, ist ein
wunderbares Geschenk für unsere Gegner, da die kommunistische Partei
sich in historischer Unwahrheit spezialisiert."
Delcroix wies darauf hin, daß in einem Urteil gegen Faurisson am
18. April 1991, dieses selbe Pariser Gericht hinsichtlich der "Anfechtung"
des Nürnberger Urteils selbst über den Professor weit hinausgegangen
war. Das Gericht erklärte:
Kritik an der Organisation, der Struktur und der Funktion des Internationalen
Militär-Tribunals von Nürnberg betreffend kann sich entwickeln,
und zwar ebenso sehr vom juristischen als vom historischen und philosophischen
Standpunkt aus.
Fortfahrend, hob Delcroix ein außerordentliches Paradoxon hervor:
Die Nazi-Gaskammer, die schreckliche Waffe eines schrecklichen Verbrechens,
war seitens Deutschlands Ankläger nie Gegenstand eines forensischen
Berichts. Die einzige Ausnahme war der Fall von Struthof-Natzweiler (Elsaß),
in welchem der zweifache Bericht von Professor René Fabre, Dekan
der pharmazeutischen Fakultät von Paris, am 1. Dezember 1945 in einem
doppelt negativen Ergebnis endete, sowohl im Hinblick auf die angebliche
Gaskammer als auch auf die Leichen angeblich vergaster Opfer, die in Straßburg
konserviert worden waren.
Delcroix zitierte auch Arno Mayer, einen Professor der Princeton Universität
jüdischen Ursprungs. In seinem Buch aus dem Jahr 1989 Warum verdunkelte
sich der Himmel nicht: Die "Endlösung" in der Geschichte
(Why Did the Heavens Not Darken: The "Final Solution" in Historiy)
(S. 362) schrieb Mayer: "Quellen für das Studium der Gaskammern
sind zugleich selten und unzuverlässig." Delcroix gab auch der
Hoffnung Ausdruck, daß das Gericht einen Experten-Bericht über
"die Waffe und das Verbrechen" anordnen werde.
Anhand von Dokumenten und Zitaten bewies Delcroix, daß die offizielle
historische Schule, wenn auch weiterhin Professor Faurisson mit Beschimpfungen
bedenkend, sich mehr und mehr in seine Richtung bewege: Die fortlaufende
Berichtigung von Fakten und Zahlen und der Wandel in der historischen Interpretation,
bewegen sich, ohne Ausnahme, in Richtung der Revisionisten. Abschließend
erklärte Delcroix, daß, wenn er sich selbst dazu gratuliere,
in der Vergangenheit in Moskau für Sacharow und Solschenitzyn eingetreten
zu sein, er sich heute glücklich schätze, in Paris Professor
Faurisson verteidigt zu haben, "dessen Unvoreingenommenheit und persönlicher
Mut eine Ehre für Frankreich sind."
Gegen Rechtsanwalt Delcroix selbst wurde nun wegen seines Buches über
Frankreichs antirevisionistisches Gesetz 'Die Gedankenpolizei gegen Revisionismus'
(La Police de la pensée contre le révisionisme), das im August
1994 veröffentlicht wurde, ein Untersuchungsverfahren eingeleitet.
Neue Probleme
Im Juni sperrten französische Beamte das gemeinsame Bankkonto
von Faurisson und seiner Frau und verlangten, daß er umgehend 42.208
Francs für "Geldstrafen" bezahlen solle, die ihm im Dezember
1992 und September 1993 auferlegt worden waren. Die erste war die Strafe
für einen Artikel, den Faurisson für die September Ausgabe des
Magazins Le Choc du mois geschrieben hatte, und die zweite für einen
Artikel in der französischen Zeitung Rivarol. Zusätzlich drohten
französische Beamte, Faurissons Möbel als Zahlung für den
enormen finanziellen "Schaden" zu beschlagnahmen, den er durch
ein einfaches Interview im Le Choc de mois angerichtet habe.
Im Jahre 1990 wurden drei Gerichtsverfahren gegen Faurisson für ein-und
denselben Artikel angestrengt. Es ist, wie Faurisson trocken kommentiert,
als ob jemand nicht ein Fahrrad gestohlen habe, sondern zunächst die
Lenkstange, dann das Vorderrad und schließlich das Hinterrad. Das
erste Verfahren endete im Dezember 1992 mit einem Urteil des Berufungsgerichts,
wonach sowohl das Magazin als auch Faurisson eine Geldstrafe von je 187.000
Francs ($ 37.400) zu zahlen hatten. Das zweite und dritte Verfahren in
dieser Angelegenheit sollen zusammen am 1. Februar 1996 verhandelt werden.
"Ich nehme es nicht wirklich tragisch," kommentiert Faurisson.
"Ich werde zumindest die Blockierung des Bankkontos aufheben und die
"Geldstrafe" erledigen können.
Defiance
Dem Gericht und mächtigen speziellen Interessen zum Trotz sagte
Faurisson am 9. Mai zu den Richtern, daß er weiterhin nach der historischen
Wahrheit suchen und die Ergebnisse seiner Forschung, ungeachtet der Kosten
für ihn, veröffentlichen werde. Trotz des "schuldig"
Urteils und der Geldstrafe, bedeuten das Verfahren vom 9. Mai und die Strafe
vom 13. Juni einen weiteren Fortschritt - sogar einen halben Sieg - für
die Sache freier historischer Forschung und Freiheit der Äußerung.
Dieser Fall zeigt wieder einmal, daß ein einziger Mann, mit Können
und Beharrlichkeit, tatsächlich einen Unterschied machen kann.